Sicherheitsbewertung von hochautomatisierten Fahrfunktionen
Projekt Abgeschlossen - Ansprechpartner: ftm(at)ftm.mw.tum.de
Problemstellung
Aktuell wird in vielen Medien nahezu euphorisch über das hochautomatisierte Fahren (ab Level 3 nach BASt) berichtet. Allerdings müssen bis zu dessen erfolgreicher Markteinführung noch einige Hindernisse überwunden werden. So stellt zum Beispiel die Beurteilung und Überprüfung der Gebrauchssicherheit sowie der funktionalen Sicherheit (basierend auf der ISO 26262) ein erhebliches Problem dar. Beim teilautomatisierten Fahren muss das System jederzeit durch den Fahrer überwacht werden und dieser muss auch bei Erreichen der Systemgrenze umgehend die Führung des Fahrzeugs übernehmen. Die Verantwortung während der gesamten Fahrt liegt somit beim Fahrer. Anders verhält es sich ab dem Automatisierungsgrad 3, dem hochautomatisierten Fahren. Der Fahrer muss das System nicht mehr dauerhaft überwachen und kann sich anderen Aufgaben widmen. Auch bei Erreichen der Systemgrenze muss die Übergabe der Fahraufgabe an den Fahrer vom System rechtzeitig und in geeigneter Form erfolgen. Kurz gesagt, die Verantwortung geht ab dem hochautomatisierten Fahren vom Fahrer auf das System bzw. den Systemhersteller über. Ob das System den geforderten Anforderungen genügt, gilt es mit geeigneten Testverfahren zu belegen. Die größte Herausforderung stellt dabei die Vielzahl an komplexen Szenarien dar, die während der vollständigen Ausführung der Fahraufgabe entstehen können. Bisherige Prüfmethoden stoßen dabei an ihre Grenzen.
Ziel
In diesem Projekt sollen Grundlagen für Testverfahren entwickelt werden, mit denen es möglich ist, die Funktionsfähigkeit hochautomatisierter Fahrzeuge nachzuweisen. Durch das Setzen von Sicherheitsstandards soll eine sorgenfreie Nutzung durch den Verbraucher ermöglicht werden. In Kooperation mit einer großen Prüforganisation soll eine Prozesskette aus Simulationen, Prüfgelände- und Feldtests erarbeitet und die Teilbereiche anhand geeigneter Gütekriterien bewertet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage der Typenzulassung von hochautomatisierten Fahrzeugen dienen.